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  Anwendung des Gesetzes Nr. 241/90 im Lichte des Codice dell’Amministrazione Digitale (CAD) – Gesetz über die digitale Verwaltung, Entmaterialisierung, Protokollierung, elektronischer Datenfluss und elektronische Akte;   - digitale Unterschrift und elektronische Unterschrift;   - Verfahrensverantwortlicher, Verantwortlicher der Anordnung und Verwaltungsabteilungen;   - Optimierung des Verwaltungsverfahrens und Verfahrensmatrixen;   - Eigenbescheinigungen und ausländische Dokumente, Apostille;   - Archivierung, Kulturgüter, Zugang zu Verwaltungsunterlagen, Vertraulichkeit, Datenschutz, gerichtliche und sensible Daten, Güterabwägung;   - der Internetauftritt der Institution;   - Software für die öffentliche Verwaltung und deren Optimierung;   - Bewertung der leitenden Angestellten und der öffentlichen leitenden Angestellten., Rechtsverordnung D.lgs. Nr. 150/2009;   - Dienstkonferenzen und Programmvereinbarungen.   Tags: öffentliche Verwaltung