Immobilienrecht und dingliche Rechte

 

- Erledigung der für den Kauf einer Wohn- oder gewerblichen Immobilie erforderlichen Formalitäten;

 

- Ausarbeitung von Verträgen;

 

- Zubehör und Parkplätze;

 

- Eigentum, Dienstbarkeiten und andere dingliche Rechte.
 

 

Tags: 

 

Erledigung der Verwaltungsformalitäten für Handelstätigkeiten bzw. Investitionen